Ausblick: Was als Nächstes zu erwarten ist
Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die neue App-Pflicht bei Netto Marken-Discount werfen Fragen auf, die möglicherweise weitreichende Folgen für die Kunden und den Einzelhandel haben könnten. Verbraucherschützer haben Klage eingereicht, um die Nutzung der Selbstbedienungskassen ohne die verpflichtende App zu ermöglichen.
Aktueller Stand der Situation
Vor einigen Monaten führte Netto ein neues Bezahlsystem an seinen Selbstbedienungskassen (SB-Kassen) ein, das nur Zahlungen über die Netto-App, die Payback-App oder die Payback-Karte zuließ. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) sieht hierin einen unzulässigen Druck auf die Verbraucher und hat nun rechtliche Schritte eingeleitet.
Details zur Klage
Im März 2026 testete Netto in ausgewählten Filialen ein Verfahren, bei dem die Nutzung der SB-Kassen nur nach Identifikation über die Netto-App, die DeutschlandCard oder Payback möglich war. Eine Bezahlung mit Giro- oder Kreditkarte war ohne vorherige Registrierung nicht mehr möglich. Kunden, die keine der genannten Optionen nutzen konnten, wurden auf die regulären Kassen verwiesen.
Hintergrund der Auseinandersetzung
Der vzbv kritisiert, dass diese Regelung die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher erheblich einschränkt. Um die SB-Kassen nutzen zu können, müssen Kunden persönliche Daten preisgeben, was Netto die Möglichkeit gibt, Informationen über das Einkaufsverhalten zu sammeln und für Marketingzwecke zu nutzen. Die Verbraucherschützer fordern, dass die Selbstbedienungskassen wieder ohne die verpflichtende Nutzung der Netto-App oder des Payback-Programms zugänglich sind. Verbraucher verlieren Milliarden durch raffinierte Betrugsmaschen im Internet
Risiken und Reaktionen
Netto hat auf die Klage reagiert und betont, dass es sich um ein regional begrenztes Pilotprojekt handelt. Aus wettbewerbsrelevanten Gründen wurden keine weiteren Details zu den Hintergründen bekannt gegeben. Andere große Einzelhändler wie Rewe, Penny, Kaufland, Lidl und Aldi haben hingegen klargestellt, dass sie weiterhin auf verschiedene Bezahlmethoden setzen und keine vergleichbaren Einschränkungen an ihren SB-Kassen planen.
Frühere Kontroversen
Die Diskussion um die App-Nutzung ist nicht neu. Bereits zu Beginn des Jahres gab es ein Verfahren vor dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg, in dem es um Rabatte ging, die ausschließlich über die Netto-App erhältlich waren. Diese Klage wurde jedoch abgewiesen, da der Richter keine Diskriminierung von älteren oder jüngeren Kunden feststellen konnte. Welche Neuerungen erwarten uns bei Steuern, Rente und Gehalt ab Mai 2026?
Die Entwicklungen rund um die App-Pflicht bei Netto werden weiterhin aufmerksam verfolgt, da sie möglicherweise nicht nur Auswirkungen auf die Kunden des Discounters, sondern auch auf die gesamte Branche haben könnten. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Regierung plant mögliche Einschnitte
„`
Quellen: t-online