Wird bei Milka getäuscht? Die Schokoladentafel kostet mehr, wiegt jedoch weniger. „Doch der Verpackung sieht man das nicht an“, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Diese wirft dem Hersteller Mondelez vor, die Kunden zu täuschen, und hat heute vor Gericht Klage eingereicht. Warum es in diesem Verfahren vor dem Landgericht Bremen um mehr als nur Schokolade geht und worauf Verbraucher beim Einkaufen achten sollten:
Worum geht es in dem Prozess?
Viele Milka-Tafeln wiegen nur noch 90 statt 100 Gramm. „Während die Verpackung und das Design unverändert geblieben sind, ist die Tafel selbst unmerklich um etwa einen Millimeter dünner geworden“, teilte die VZHH mit. Gleichzeitig sei der Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro gestiegen. Die Verbraucherzentrale wirft dem Hersteller Mondelez vor, die Kundschaft in die Irre zu führen und klagt wegen unlauteren Wettbewerbs.
Der Hersteller selbst weist die Vorwürfe zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung angegeben, erklärte eine Sprecherin von Mondelez. Das Unternehmen habe die Kunden in den sozialen Medien über die Änderungen informiert. Eine Übersicht mit allen Tafeln, Sorten und Gewichten sei jederzeit auf der Milka-Website verfügbar.
Erster Verhandlungstag
Am ersten Verhandlungstag wird das Gericht die unterschiedlichen Ansichten erläutern und eine erste Einschätzung abgeben. „Eine Entscheidung wird es jedoch noch nicht geben“, sagte ein Gerichtssprecher. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden beide Parteien am Ende ihre Anträge stellen, und das Gericht wird einen weiteren Termin für die Entscheidung festlegen.
Wie viele Produkte sind betroffen?
Die Milka-Tafeln sind kein Einzelfall, betont Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der VZHH. „Dieses Vorgehen ist weit verbreitet und findet sich quer durch den Supermarkt.“ Hersteller würden heimlich die Füllmenge reduzieren. Das Phänomen, weniger Inhalt zum gleichen oder sogar höheren Preis anzubieten, wird auch als „Shrinkflation“ bezeichnet.
- Die VZHH führt eine Liste mit über 1000 Mogelpackungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
- Häufig betroffen sind Markenprodukte, insbesondere Süßwaren.
- Im vergangenen Jahr wurden 77 Produkte neu aufgenommen – ein Anstieg von rund 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
- Die Verbraucherschützer gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.
Warum reduzieren Hersteller den Inhalt?
Es gibt verschiedene Gründe dafür, meint Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Dazu zählen gestiegene Produktionskosten oder veränderte Kundeninteressen. „Bei der Verwendung des Begriffs ‚Mogelpackung‘ ist jedoch Vorsicht geboten. Dies ist nur zulässig, wenn rechtliche Gestaltungsspielräume tatsächlich überschritten werden. Der Endpreis wird vom Handel festgelegt“, so Feller.
Der Hersteller der Milka-Tafeln verweist auf wirtschaftliche Unsicherheiten und gestiegene Preise. „Als Konsequenz haben wir im vergangenen Jahr entschieden, das Gewicht einiger unserer Milka-Tafeln anzupassen“, erklärte die Sprecherin von Mondelez. Nur so könne das Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, ohne an Qualität oder Geschmack zu sparen.
Worauf sollten Verbraucher beim Einkaufen achten?
Um die Produkte wirklich vergleichen zu können, müssten Verbraucher beim Einkauf die alten Preise und Füllmengen im Kopf haben. „Das ist vollkommen unrealistisch“, meint Armin Valet. Die Änderungen fallen oft erst zufällig auf, wenn die Käufer ihre Einkäufe zu Hause auspacken. „Das passiert beispielsweise, wenn noch eine alte Packung vorhanden ist oder sie den Inhalt umfüllen und bemerken, dass das Behältnis nicht mehr voll wird.“
Was tun bei Entdeckungen?
Wer eine solche Entdeckung macht, kann den Artikel online melden. Jährlich erreichen die Verbraucherzentrale bis zu 3000 Beschwerden. Die Mitarbeitenden prüfen die Hinweise, suchen nach alten Verpackungen zum Vergleich, kontaktieren die Hersteller und ziehen im Zweifelsfall vor Gericht.
In der Vergangenheit hatte die Verbraucherzentrale bereits Erfolg: Das Landgericht Hamburg bestätigte 2024, dass die Kunden beim Kauf der Margarine „Sanella“ in die Irre geführt wurden. Im Becher waren plötzlich nur noch 400 statt 500 Gramm enthalten. Eine Verbraucherin war zuvor beim Backen aufgefallen, dass eine Packung nicht mehr für ihren Kuchen ausreichte.
Welche Folgen könnte das Milka-Verfahren haben?
In diesem Verfahren geht es um einen Einzelfall. Selbst wenn das Gericht der Verbraucherzentrale recht geben sollte, wird sich dadurch nichts grundlegend ändern. Doch Mondelez wird sich an die Entscheidung des Gerichts halten müssen, und die Verbraucherschützer hoffen auf eine abschreckende Wirkung für andere Hersteller.
Seit dem Urteil zur „Sanella“-Margarine seien viele Unternehmen vorsichtiger geworden und kennzeichnen Änderungen besser, meint Lebensmittel-Experte Armin Valet. „Hinweise wie ‚Weniger Inhalt, gleiche Qualität‘ wären vor drei, vier Jahren undenkbar gewesen. Jetzt finden wir sie hin und wieder auf den Packungen.“
Gesetzliche Anpassungen notwendig
Damit sich tatsächlich etwas ändert, müssten die Gesetze in Deutschland angepasst werden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht dazu: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein.“ Was daraus konkret wird, bleibt ungewiss.
Die Verbraucherzentrale fordert verpflichtende Hinweise auf Mengenreduktionen sowie sichtbare Kennzeichnungen in Geschäften. Handel und Industrie lehnen dies ab und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie warnt vor zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten.
Ein weiteres Beispiel für die Herausforderungen in der Lebensmittelindustrie sind die Reaktionen der Händler auf langsame Verkäufe von Lindt-Schokolade zu Ostern. Auch die Situation von Kaffeemaschinen-Hersteller Essenza in der Klemme zeigt, wie Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten umgehen müssen.
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Bildquelle: Ubcule via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)