Die EU-Kommission hat eine entscheidende Maßnahme ergriffen und fordert den US-Technologiekonzern Meta auf, binnen fünf Werktagen den Zugang zu seinem Messaging-Dienst WhatsApp für Anbieter von Künstlicher Intelligenz (KI) zu ermöglichen. Andernfalls muss das Unternehmen mit gravierenden finanziellen Konsequenzen rechnen.
Durch eine einstweilige Verfügung der EU-Kommission wird Meta dazu verpflichtet, den Zugang zu WhatsApp für konkurrierende KI-Anbieter wiederherzustellen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die für Drittanbieter notwendigen Schnittstellen zugänglich zu machen, die im Oktober des letzten Jahres von Meta gesperrt wurden. Die Kommission sieht hierin eine potenzielle Gefährdung des Wettbewerbs, die sich negativ auf den aufstrebenden Markt für universelle KI-Assistenten auswirken könnte.
Insbesondere kleinere Unternehmen und neue Marktteilnehmer könnten durch den Ausschluss von KI-Anbietern in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. WhatsApp wird nicht nur für private Chats genutzt, sondern auch von Unternehmen, um die Kommunikation mit ihren Kunden zu organisieren. Dabei kommen häufig KI-Chatbots zum Einsatz, die Anfragen der Verbraucher bearbeiten, sei es im Kundenservice oder bei Bestellungen. Diese Situation wird durch die Tatsache kompliziert, dass Meta kürzlich angekündigt hat, 8000 Jobs abzubauen.
Die EU-Kommission hat darüber hinaus eine Untersuchung eingeleitet, um mögliche Verstöße von Meta gegen das Wettbewerbsrecht der EU zu prüfen. Wie die Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erläuterte, ist WhatsApp ein zentraler Zugangspunkt für KI-Unternehmen, um Verbraucher in Europa zu erreichen. Die Entscheidung der Kommission soll sicherstellen, dass die Nutzer in Europa die Freiheit haben, zwischen verschiedenen KI-Assistenten zu wählen, die sie in Verbindung mit WhatsApp nutzen möchten.
Hintergrund ist der Umstand, dass Meta im Oktober 2025 den Zugang zu den Schnittstellen für Drittanbieter blockierte, was dazu führte, dass den Nutzern lediglich die eigene KI-Lösung von Meta zur Verfügung stand. Obwohl Meta im März 2026 den Zugang formell wiederherstellte, wurde eine Gebühr eingeführt, die von der EU-Kommission als faktische Fortsetzung der Zugangssperre angesehen wird. Die aktuelle Entscheidung verpflichtet Meta, die Bedingungen zu den Zugängen so wiederherzustellen, wie sie vor der Sperrung galten.
Wird der Anordnung nicht nachgekommen, drohen Meta Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes des vorhergehenden Geschäftsjahres. Zusätzlich hat die Kommission die Möglichkeit, tägliche Zwangsgebühren von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes zu verhängen.
Ein Sprecher von Meta äußerte sich im Februar und stellte klar, dass seiner Meinung nach kein Grund für ein Eingreifen der EU bestehe. Er argumentierte, dass zahlreiche KI-Optionen über verschiedene Kanäle wie App-Stores und Websites verfügbar seien und die EU-Kommission fälschlicherweise annehme, dass die Schnittstelle von WhatsApp ein wesentlicher Vertriebskanal für diese Chatbots darstelle. Meta plant, gegen die Entscheidung rechtliche Schritte einzuleiten.
Unabhängig von dieser Angelegenheit sieht sich Meta weiteren Ermittlungen der EU gegenüber, die sich mit möglichen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze befassen. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Facebook und Instagram nicht ausreichend Maßnahmen zum Schutz von Kindern ergreifen, was zu möglichen Strafen führen könnte, wenn das Mindestalter von 13 Jahren nicht durchgesetzt wird.
„`
Quellen: tagesschau, WhatsApp muss andere KI-Anbieter zulassen, WhatsApp muss laut EU-Kommission andere KI-Anbieter zulassen | Politik