Am Donnerstag wird das Wohnhaus der Schlagersängerin Melanie Müller am Amtsgericht Leipzig versteigert. Medienberichten zufolge ist dies auf Schulden in Höhe von etwa 150.000 Euro beim Finanzamt zurückzuführen. Der Verkehrswert des ehemaligen Bahnhofsgebäudes, das sich im Stadtteil Wahren befindet, wird auf rund 800.000 Euro geschätzt.
Für die bevorstehende Versteigerung sind unter anderem Einlasskontrollen angeordnet worden.
Das Gebäude, das im Jahr 1902 erbaut wurde, erhielt um 2020 umfangreiche Modernisierungen und Instandhaltungsarbeiten. Es bietet eine Gesamtmietfläche von etwa 600 Quadratmetern.
Obwohl ein Wohnrecht für Müllers Kinder im Grundbuch vermerkt ist, erlischt dieses laut Angaben des Amtsgerichts Leipzig im Falle einer erfolgreichen Versteigerung.
Rechtliche Probleme und Geldstrafe
Im Januar wurde die 37-jährige Sängerin vom Landgericht Leipzig in zweiter Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Müller erklärte, dass sie das Urteil akzeptieren und keine Revision einlegen werde.
„Ich werde das Urteil anerkennen“, sagte die Sängerin.
Verurteilung wegen Hitlergruß
Im Rahmen eines Berufungsprozesses wurde Melanie Müller verurteilt, da sie bei einem Auftritt mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte. Das Gericht stellte fest, dass diese Handlung nachweislich erfolgt war.
Die Verurteilung ist nun rechtskräftig, nachdem Müllers Revision gegen das Urteil abgelehnt wurde.
Weitere rechtliche Entwicklungen
Die Schlagersängerin akzeptierte das Urteil des Landgerichts Leipzig, das sie wegen des Hitlergrußes und Drogenbesitzes verurteilt hatte. Die Geldstrafe von 3.500 Euro wurde im Januar verhängt.
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Quellen: MDR
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