In Deutschland herrscht ein akuter Mangel an neuem Wohnraum, was die Situation zunehmend kritisch macht. Um diesem Missstand zu begegnen, wurde der „Gebäudetyp E“ ins Leben gerufen. Das „E“ steht für die Begriffe „einfach“ und „experimentell“. Zurzeit wird an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der die Rahmenbedingungen für diese Wohnform festlegen soll.
Ministerinnen stellen den Gebäudetyp E vor
Verena Hubertz und Stefanie Hubig, beide Ministerinnen, haben eine Wohnung in einem funktional gestalteten Mehrfamilienhaus in Berlin-Neukölln besucht. Vor den Kameras äußerten sie sich begeistert über das Design, das in Beton-Optik gehalten ist und auf den ersten Blick unvollständig wirkt. In einem darunterliegenden Großraumbüro sind sichtbare Kabelschächte zu erkennen, die Teil des bewussten Designs sind.
Abweichungen von Standards für kostengünstige Bauweisen
Der Kern des „Gebäudetyps E“ liegt darin, nicht sicherheitsrelevante Standards zu ignorieren, um die Baukosten zu senken. Dies erlaubt auch, die sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“, die viele DIN-Normen umfassen und oft freiwillig sind, nicht zu befolgen. Bisher hielten sich Bauherren meist an diese Normen aus Haftungsgründen, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Der neue Gesetzentwurf soll es den Vertragspartnern ermöglichen, klare rechtliche Vereinbarungen zu treffen, um die gewählten und die bewusst nicht eingehaltenen Standards zu definieren.
Förderung von Flexibilität im Bauprozess
Das Konzept sieht vor, keinen strengen Vorgabenkatalog zu erstellen. Stattdessen wird ein rechtlicher Rahmen angestrebt, der Architekten und Bauunternehmern mehr Flexibilität bietet, ohne fürchten zu müssen, rechtliche Konsequenzen zu tragen, falls sie die „anerkannten Regeln der Technik“ nicht vollständig beachten. Dies könnte etwa bedeuten, dass im Wohnzimmer nicht die übliche Anzahl an Steckdosen installiert wird oder spezielle Heizkörper im Bad fehlen.
Ein Planungs- und Vertragskonzept zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
Bundesbauministerin Verena Hubertz betont, dass das neue Gesetz keinen detaillierten Katalog von Anforderungen für Wohnungen festlegt. Vielmehr soll der „Gebäudetyp E“ als Planungs- und Vertragskonzept fungieren, um den Bau von Wohnungen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Dabei ist es der Ministerin wichtig, die Kreativität der Architekten nicht einzuschränken, denn jedes Gebäude ist unterschiedlich, abhängig von den verwendeten Materialien wie Holz oder Beton.
Erwartungen an den neuen Gebäudetyp E
Bauforscher Dietmar Walberg sieht im „Gebäudetyp E“ einen vielversprechenden Ansatz, fordert jedoch eine präzise Definition eines „Basisstandards“. Dieser Standard sollte es ermöglichen, die Qualität der Wohnungen zu bewerten und sicherzustellen, dass die zukünftigen Bewohner größtenteils zufrieden sind. Walberg weist darauf hin, dass zur Steigerung des Wohnungsbaus zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Zusammen mit dem Institut für Bauforschung spricht er sich für den Abbau einer Vielzahl von Normen und Auflagen aus, was zu einem Anstieg der Neubauten um ein Drittel führen könnte und gleichzeitig die Quadratmeterpreise senken würde.
Widerspruch zwischen Förderstrategien und tatsächlichem Bedarf
Walberg kritisiert zudem die derzeitigen Förderprogramme der Bundesregierung. Seiner Meinung nach besteht ein Widerspruch darin, dass die Regierung einfaches Bauen propagiert, während gleichzeitig der Neubau gefördert wird, der besonders energieeffizient und somit kostenintensiv ist. Er fordert eine Anpassung der Förderstrategien, um die unterschiedlichen Ansätze besser aufeinander abzustimmen.
Ausblick auf den Gesetzentwurf
Die Ministerinnen Hubertz und Hubig haben vereinbart, zunächst niedrigere Standards im Wohnungsbau zu priorisieren. Der Gesetzentwurf für den „Gebäudetyp E“ soll in den nächsten Monaten offiziell vom Kabinett verabschiedet werden, um den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen.
Quellen: tagesschau, n-tv