Die jüngsten Maßnahmen der schwarz-roten Koalition zur Krankschreibung haben in der Ärzteschaft Besorgnis ausgelöst. Ab dem 1. Juli 2026 müssen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag ihrer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Regelung, die von Bundeskanzler Friedrich Merz angestoßen wurde, zielt darauf ab, den hohen Krankenstand zu bekämpfen, wird jedoch von den Hausärzten als gravierend problematisch erachtet.
Kritik an der Bürokratisierung der Praxen
Die angekündigte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Einführung der Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag stoßen auf vehemente Ablehnung.
„Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird,“
äußerte Markus Blumenthal-Beier, der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, in einem Interview. Er bezeichnete die Pläne als „absolut katastrophal“ und warnt vor der damit verbundenen Überlastung der Praxen.
Faktenbasierte Argumentation der Ärzte
Blumenthal-Beier kritisierte weiter, dass die Koalition mit diesen „vollkommen faktenfreien Beschlüssen“ nicht nur an Glaubwürdigkeit verliert, sondern auch die „komplette Überlastung unserer Praxen“ in Kauf nimmt. Er betonte, dass statistische Erhebungen eindeutig zeigen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Krankschreibungen geführt hat, sondern dies lediglich ein statistischer Effekt sei, der durch die elektronische Erfassung bedingt ist. Zudem fordert er eine Überarbeitung der Begünstigungsregel.
Auswirkungen auf Patienten und Praxen
Die Regelung, die eine Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag einführt, könnte dazu führen, dass Millionen Menschen in die Arztpraxen strömen, nur um sich eine Bescheinigung abzuholen, ohne dass dies medizinisch notwendig sei.
„Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe benötigen,“
warnte Blumenthal-Beier. Dies könnte die Situation für bereits überlastete Praxen weiter verschärfen.
Politische Entscheidung und Ausnahmen
Der Koalitionsausschuss hat bereits die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag beschlossen, während die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden soll. Kanzler Merz erklärte jedoch, dass Unternehmen in der Lage sind, von dieser Regelung durch individuelle oder tarifvertragliche Vereinbarungen abzuweichen.
„`
Quellen: n-tv