Die Nebeneinkünfte von Politikern stehen häufig im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit, besonders wenn sie außergewöhnliche Beträge erreichen. In diesem Zusammenhang ragt die Bundestagsabgeordnete Ophelia Nick (53, Grüne) hervor, die seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode bemerkenswerte 2,7 Millionen Euro an Nebeneinkünften verzeichnen kann.
Erbschaft und Unternehmensbeteiligungen
Diese Summe resultiert laut Angaben von „Abgeordnetenwatch“ aus Gewinnausschüttungen von Unternehmen, an denen Nick beteiligt ist, insbesondere dem Technologiekonzern Voith, den sie geerbt hat. Dieses Unternehmen ist mit etwa 20.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 4,8 Milliarden Euro eines der größeren in der Branche.
Unangefochtene Spitzenreiterin
Ophelia Nick nimmt mit Abstand die Spitzenposition unter den Bundestagsabgeordneten mit Nebeneinkünften ein. Ihre Einnahmen übertreffen die Gesamtsumme der vier anderen Politiker in den Top 5, die im Vergleich zu ihren Einkünften weit weniger erzielen. Insgesamt haben 232 Abgeordnete eine Summe von 10,6 Millionen Euro an Nebeneinkünften oder geldwerten Vorteilen angegeben.
Familienhintergrund und Berufserfahrung
Nicks Verbindung zu Voith ist nicht nur durch die Erbschaft gegeben; sie sitzt auch seit 2017 im Aufsichtsrat des Unternehmens. Darüber hinaus ist sie verwandt mit dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (93, SPD), da sie seine Nichte ist. Diese familiären Verbindungen könnten ihren politischen Aufstieg unterstützt haben.
Vergleich mit anderen Abgeordneten
In der Rangfolge der höchsten Nebeneinkünfte folgt Alexander Engelhard (53, CSU) auf Platz zwei mit etwa 1,5 Millionen Euro, die er nicht in Berlin, sondern durch seine Bio-Getreidemühle erwirtschaftet hat. Sebastian Maack (57, AfD) sichert sich mit 439.000 Euro den dritten Platz, während Güntzler (60, CDU) mit 425.000 Euro und Enrico Komning (57, AfD) mit 345.000 Euro folgen.
Offenlegungspflichten der Abgeordneten
Bundestagsabgeordnete sind verpflichtet, Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen ab einem Anteil von fünf Prozent offenzulegen und haben dafür einen Zeitraum von drei Monaten. Bei Verstößen gegen diese Offenlegungspflichten kann die Bundestagspräsidentin ein Ordnungsgeld von bis zu 70.000 Euro verhängen.
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