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Vorsicht vor den Fallstricken der digitalen Krankmeldung im Arbeitsalltag

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt, dass Online-Krankschreibungen ohne Arztkontakt riskant sind. Im schlimmsten Fall droht Arbeitnehmern die fristlose Kündigung.

Vorsicht vor den Fallstricken der digitalen Krankmeldung im Arbeitsalltag
depositphotos

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm bringt Klarheit: Arbeitnehmer, die sich ein Online-Attest ohne persönlichen Kontakt zu einem Arzt ausstellen lassen, riskieren im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung.

Das Gericht bestätigte die Entlassung eines Mitarbeiters, der eine Krankschreibung eingereicht hatte, ohne jemals mit einem Arzt gesprochen oder ihn gesehen zu haben (Az.: 14 SLa 145/25). Immer mehr Beschäftigte nutzen digitale Dienste, die eine schnelle Krankschreibung über ein Online-Formular anbieten. Ein paar Klicks, ein kurzer Fragebogen und schon landet das Attest in der E-Mail. Doch das Urteil aus Hamm verdeutlicht, dass dieses vermeintlich bequeme Verfahren erhebliche Risiken birgt.

Attest nur nach Fragebogen laut Gericht unzulässig

Im konkreten Fall hatte ein Angestellter ein Attest eingereicht, das ausschließlich auf einem ausgefüllten Fragebogen basierte. Weder ein Video- noch ein Telefonkontakt mit einem Arzt fand statt. Dennoch sah die ausgestellte Bescheinigung wie eine reguläre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Für das Gericht war klar, dass der Arbeitnehmer „bewusst wahrheitswidrig vorgegeben“ hatte, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hätte.

Die Richter erkannten darin einen erheblichen Vertrauensbruch. Arbeitgeber müssen sich auf die Richtigkeit von Attesten verlassen können, da sie keinen Einblick in medizinische Details haben. Eine Abmahnung hielt das Gericht nicht für notwendig, da der Pflichtverstoß so schwerwiegend sei, dass bereits ein einmaliger Vorfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertige. Dies steht im Kontext der aktuellen Diskussion um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Arztkontakt bleibt Pflicht

Das Urteil macht deutlich: Digitale Atteste sind nur dann gültig, wenn tatsächlich ein Arztkontakt – sei es per Video oder Telefon – stattgefunden hat. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, welche Anbieter sie nutzen. Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung mehr Rechtssicherheit, wenn Zweifel an der Echtheit oder am Zustandekommen einer Online-Bescheinigung bestehen. Moderne Verfahren sind zwar willkommen, ersetzen jedoch nicht den rechtlich notwendigen Arztkontakt. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, sich über die Gefahren des Internets bewusst zu sein, da Verbraucher Milliarden durch raffinierte Betrugsmaschen im Internet verlieren.

Das Urteil aus Hamm wirft auch Fragen zur Zukunft der digitalen Krankschreibung auf. Während die Digitalisierung in vielen Bereichen voranschreitet, bleibt der persönliche Kontakt zu einem Arzt in diesem sensiblen Bereich unerlässlich. Arbeitnehmer sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Nutzung von Online-Diensten zur Krankschreibung verbunden sind. Zudem ist die Entwicklung in der Wirtschaft, wie die Künstliche Intelligenz bei Meta, die zu einem Abbau von 8000 Jobs führt, ein weiterer Aspekt, der die Arbeitswelt beeinflusst.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen ist es ratsam, sich über die geltenden Regelungen und die Anforderungen an digitale Atteste zu informieren, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.

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Quellen: techbook

Bildquelle: depositphotos

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