In einem renommierten italienischen Hotel wollte eine Urlauberin während ihres Abendessens ein Glas Leitungswasser bestellen. Ihr Anliegen wurde jedoch abgelehnt, stattdessen wurde ihr nur Mineralwasser angeboten, für das sie bezahlen musste. Die Frau ließ sich damit nicht abspeisen und zog vor Gericht.
Rechtsstreit um Leitungswasser
Der Konflikt zwischen der Urlauberin und dem Luxushotel in Italien, der bereits seit Weihnachten 2019 andauert, fand nun vor dem Kassationsgerichtshof in Rom sein Ende. Die Richter entschieden, dass Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf kostenloses Leitungswasser haben. Der Rechtsstreit begann in einem Fünf-Sterne-Hotel in Corvara in Badia, einem beliebten Urlaubsort in den Dolomiten.
Die Frau hatte über die Feiertage in dem Hotel übernachtet und ein Halbpensionspaket gebucht, bei dem jedoch keine Getränke inbegriffen waren. Während des Abendessens bat sie mehrfach um ein Glas Leitungswasser. Berichten zufolge bot sie sogar an, für den Service zu zahlen.
Hotel bleibt hartnäckig
Das Hotel wies ihren Wunsch jedoch zurück und servierte lediglich Mineralwasser, das mit etwa sieben Euro zu Buche schlug. Daraufhin entschloss sich die Urlauberin, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie argumentierte, dass Trinkwasser ein Grundrecht sei und forderte eine Entschädigung in Höhe von rund 2700 Euro für die zusätzlichen Kosten und die erlittenen Unannehmlichkeiten.
Gerichtsurteil und dessen Auswirkungen
Die Klage der Urlauberin wurde in mehreren Instanzen abgewiesen, was schließlich das oberste Gericht auf den Plan rief. Der Kassationsgerichtshof stellte klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Vielmehr liegt es im Ermessen des jeweiligen Betriebs, ob er seinen Gästen Leitungswasser anbietet oder nicht. Daher wiesen die Richter auch die Schadenersatzansprüche der Urlauberin zurück. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben, in denen Gäste in Restaurants oder Hotels auf kostenloses Leitungswasser bestehen.
„Im italienischen Recht gibt es keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken“, erklärte der Kassationsgerichtshof.
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Quellen: n-tv
Bildquelle: Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)