Der Fall des Buckelwals, der nach seiner umstrittenen Freilassung in der Nordsee einige Tage überlebte, wirft ernste Fragen hinsichtlich der Rettungsaktion auf. Der Kadaver des Tieres wurde am 14. Mai an der dänischen Küste entdeckt, was die Befürchtungen über den Erfolg der Maßnahme verstärkt hat. Umweltminister Till Backhaus erläuterte in einer Pressekonferenz einige Details zu den Bewegungen des Wals nach der Freilassung.
Der Wal, der zuvor an verschiedenen Ostseeküsten gesichtet wurde, wurde am 2. Mai im Skagerrak in die Nordsee entlassen. Nach den Informationen des mit einem Tracker ausgestatteten Tieres lebte es bis zum 6. oder 7. Mai, wie Backhaus mitteilte. Diese Daten stammen aus dem Tracker, der dem Wal kurz vor seiner Aussetzung im offenen Meer angebracht wurde.
Vor der Freisetzung befand sich der Wal einige Wochen lang vor der mecklenburgischen Insel Poel. Eine Privatinitiative hatte den Wal mit einem Lastkahn in die Nordsee transportiert, wo er etwa 70 Kilometer von Skagen entfernt ausgesetzt wurde. Die gesammelten Trackerdaten zeigen, dass das Tier anschließend in Richtung Ostsee schwamm und dabei rund 215 Kilometer zurücklegte, bevor das Signal des Trackers abbrach.
Die Initiative, die für den Transport verantwortlich war, gab an, dass zu Beginn einige Bewegungsdaten wie Tauchtiefen erfasst wurden. Eine Standortübertragung fand jedoch nicht statt, da der Tracker nicht ordnungsgemäß getestet und initialisiert wurde. Vitalzeichen wie Herzfrequenz oder Atemfrequenz konnten ebenfalls nicht erfasst werden, da dafür spezielle Sensoren benötigt worden wären. Backhaus kündigte an, dass in naher Zukunft weitere Informationen von der Initiative bereitgestellt werden könnten.
Am 14. Mai wurde der Buckelwal, der auch die Namen „Timmy“ oder „Hope“ trug, tot an der dänischen Insel Anholt angespült. Der stark verweste Kadaver wurde nach der Strandung obduziert, jedoch blieben die Ergebnisse zur Todesursache zunächst unklar. Geplant ist, die Überreste des Tieres in Dänemark unter anderem zur Herstellung von Biodiesel zu nutzen.
Backhaus bezeichnete den Rettungsversuch als Erfolg und betonte, dass dieser sowohl rechtlich als auch fachlich vertretbar sei. Bei der Obduktion wurden keine Auffälligkeiten festgestellt, jedoch steht eine eingehendere Analyse der Organe noch aus. Es wurden keine schwerwiegenden äußeren oder inneren Verletzungen gefunden, und es gab keine Hinweise auf Gewaltanwendung. Der Minister schloss daraus, dass keine belastbaren Beweise für einen direkten Zusammenhang zwischen Transport oder Freisetzung des Wals und seinem Tod bestehen.
Backhaus rechtfertigte die Rettungsmaßnahme mit den Worten: „Wer nichts versucht, macht auch keine Fehler.“ Er wies darauf hin, dass es sich um eine außergewöhnliche Situation handelte, für die in Deutschland noch keine klaren Standards oder etablierten Abläufe existieren. In einem ähnlichen Kontext sorgte ein ungeklärtes Fischsterben in Silstedt für Besorgnis.
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Quellen: n-tv, Ostsee: Buckelwal lebte nach Befreiung wohl noch fünf Tage weiter, So lange lebte der Buckelwal nach seiner Freilassung wohl noch
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